Wir machen Rudow mobil.
Als Verbandsfahrschule befindet sich die Fahrschule Pigur nun schon seit 1968 direkt am U-Bahnhof Zwickauer Damm in Rudow und wird bereits in der 3. Generation erfolgreich weitergeführt.
Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten Euch in Theorie und Praxis und zeigen Euch das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Euch professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor.
Auf den folgenden Seiten findet Ihr Informationen zum Führerschein und zu unserer Fahrschule.
Ihr habt Interesse an unseren Leistungen? Dann nehmt Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Euch!
Unsere Fahrschule unterrichtet seit mehr als 56 Jahren erfolgreich in Berlin-Rudow.
Am 1. April 1968 eröffnete Gerd Pigur Senior die Fahrschule Pigur mit seiner Ehefrau Ellen Pigur, die sich um das Büro kümmerte.
Etwas später kam Gerd Pigur Junior dazu, der nun mit ausbildete.
Nach vielen Jahren der Zusammenarbeit, übernahm Gerd Pigur Junior die Fahrschule, mit seiner Frau Daniela Pigur und Ellen und Gerd gingen in den verdienten Ruhestand.
Wobei beide immer noch als Urlaubsvertretung oder Aushilfen zur Verfügung standen.
Im Jahr 2008 kam Jenny Pigur, die Tochter von Gerd und Daniela als Fahrlehrerin dazu und übernahm im Juni 2010 die Fahrschule ihrer Eltern und Großeltern.
Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Führerscheinprüfung vor.
Wir machen Euch mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Euch das richtige Wissen für Euren neuen Alltag als Autofahrer mit auf den Weg.
Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Stufen:
Fahrerlaubnis Klasse B
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B beträgt 18 Jahre, Du darfst aber schon ein halbes Jahr vorher Deine Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstages abgelegt werden.
Fahrerlaubnis Klasse B mit 17
Ab 16½ Jahren darfst Du mit der Ausbildung in der Klasse B für das ‚Begleitete Fahren ab 17‘ beginnen.
Die Ausbildung für das Begleitete Fahren ist eine reguläre Klasse B Ausbildung.
Frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die theoretische Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung (vorläufige Fahrberechtigung) ausgehändigt. Darin müssen auch die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den „normalen“ Kartenführerschein eingetauscht werden.
Anforderungen an die Begleitperson,-personen:
Die begleitende Person
Grundbetrag Klasse B: 200,00 €
Fahrübung/-stunde:
40 Min: 44,00€ 45 Min: 49,50€
60 Min: 66,00€ 80 Min: 88,00€
Sonderfahrten: 12 x 45min á 50,- €
Vorstellungsentgelt zur Prüfung:
150,00 €
Im Grundbetrag enthalten sind:
Sämtliche Theoriestunden
(14 Themen),
sowie die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule
(z.B. der Büroaufwand).
Kosten für die theoretische Prüfung bei der DEKRA:
24,99 €
Kosten für die praktische Prüfung bei der DEKRA:
129,83 €
Ihr bekommt von uns den Zugangscode für das Online-Lernsystem FahrAPP von Degener.
Als App für Dein Smartphone erhältlich, somit kannst Du immer und überall lernen.
Werdet für ein Jahr kostenloses ADAC young driver-Mitglied und profitiert von vielen Vorteilen.
Diese Leistungen sind inklusive:
Sehr oft im Leben ist der Erwerb der Fahrerlaubnis nicht so einfach. Ab und zu gibt es da auch ein Problem mit der gewählten Fahrschule. Uns erreichen oft Anfragen, ob man von der aktuellen Fahrschule zu unserer wechseln kann.
Und die Antwort ist eigentlich sehr einfach:
Jeder Fahrschüler hat das Recht, jederzeit die Fahrschule zu wechseln und sich für eine andere zu entscheiden.
Daher nun ein paar Tipps:
Wenn das Gespräch nichts bringt, lass Dir den Ausbildungsnachweis Deiner jetzigen Fahrschule aushändigen.
Diesen brauchen wir, um zu sehen wie weit Deine Ausbildung ist, damit wir Dich ohne Ausbildungsverlust übernehmen
können. Jede Fahrschule ist dazu verpflichtet, diesen Nachweis dem Fahrschüler unentgeltlich auszuhändigen.
Solltest Du mit Deiner Fahrschule gar nicht mehr klar kommen, helfen wir Dir gerne und übernehmen das Gespräch mit der
Fahrschule.
Bevor Du zu uns wechselst, solltest Du sicherstellen, dass alle offenen Rechnungen (Forderungen der Fahrschule)
beglichen sind. Wir möchten gern Fahrschülern helfen, die mit Ihrer bisherigen Fahrschule nicht klar kommen oder
die, die Fahrschule aufgrund eines Umzuges wechseln müssen. Daher der Fairness halber, vorher alles begleichen.
Jetzt kannst Du vorbei kommen und Dich anmelden und Deine Ausbildung ohne Ausbildungsverlust fortführen.
Um die Ummeldung bei den Prüfstellen kümmern wir uns.
Deine Vorteile
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